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Informationen

Finanzielles

Das Pflegegeld bekommen Sie monatlich. Die Höhe ist dabei von der jeweiligen Pflegestufe abhängig. Es gibt 7 Pflegestufen.

Umso höher die Pflegestufe ist, desto mehr Pflegegeld erhalten Sie. Außerdem wirkt sich das Ausmaß der Krankheit oder Behinderung auf die Pflegestufe aus. Die Pflegestufen und das dazugehörige Pflegegeld werden durch Gutachter eingeholt.

Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Versicherungsanstalt eingereicht werden, zum Beispiel bei der Pensionsversicherungsanstalt oder der SVA. Personen ohne eigene Pension oder Personen mit Mindestsicherung können das Pflegegeld bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragen. Wer kann Pflegegeld beziehen? Pflegegeld steht zu, wenn:

 

1. Der Betreuungsbedürftige wegen einer körperlichen, geistigen bzw. psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung einen ständigen Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden im Monatfür mindestens 6 Monate benötigt.
 

2. Der gewöhnliche Aufenthalt in Österreich liegt. Unter bestimmten Voraussetzungen können aber auch Personen die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz haben, vom österreichischen Pflegegeld profitieren.

 

Wie viel Zuschuss bekommt man in welcher Pflegestufe?

 

Stufe 1: Euro 157,30

Stufe 2: Euro 290,00

Stufe 3: Euro 451,80

Stufe 4: Euro 677,60
Stufe 5: Euro 920,30

Stufe 6: Euro 1285,20

Stufe 7: Euro 1688,90
 

Diese Summen sind für alle Klienten österreichweit gleich, dabei gibt es keine Verdienstgrenze. Für Pflegestufen 5, 6 und 7 müssen neben dem Pflegebedarf von monatlich mehr als 180 Stunden weitere Erschwernisse vorliegen. Pflegende Angehörige, die unter psychischen Belastungen leiden, können eine kostenlose Angehörigenberatung anfordern.
 

Bei einer Betreuung zu Hause sind die damit verbundenen Aufwendungen wie bei einer Heimbetreuung ab Bezug von Pflegegeld der Pflegestufe 1 als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Dabei können alle im Zusammenhang mit der Betreuung anfallenden Aufwendungen und Ausgaben, wie zum Beispiel Kosten für das Pflegepersonal und eventuelle Aufwendungen für die Vermittlungsorganisation, geltend gemacht werden. Diese Aufwendungen sind um die erhaltenen steuerfreien Zuschüsse (z.B. Pflegegeld, Zuschuss zu den Betreuungskosten) zu kürzen. Steuerlich abzugsfähige Aufwendungen:
 

- Alle Geldaufwendungen (Gehalt, Sozialversicherungs- und Dienstgeberbeiträge) und Sachbezüge aus dem

Dienstverhältnis bei Anstellung einer Betreuungsperson.
 

- Alle Zahlungen und Sachbezüge an eine selbständig tätige Betreuungsperson. Erforderlich sind Zahlungsbelege mit Name und Anschrift der Betreuungsperson, Datum, Zweck und Rechnungsbetrag. Die Belege sind sieben Jahre aufzubewahren.


Gerne unterstütze und berate ich Sie dabei!

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